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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements

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Vertragsgrundlage für den Bezug der HNA sind folgende Bedingungen:

Ihr Kontakt zum HNA-Kundenservice

Telefon 0800 / 203 4567 (gebührenfrei)
Fax 0800 / 203 2193 (gebührenfrei)
E-Mail: Kundenservice@HNA.de

1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (3 Werktage vorher) im Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart. Die Lieferung erfolgt im Regelfall durch die vom Verlag beauftragte Zustellorganisation. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Lieferung durch die Post.

2. Der Abonnementvertrag kommt spätestens mit Beginn der Lieferung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner verbindlich.

3. Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Der Abonnementspreis enthält die Zustellgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Postbezugspreis enthält zusätzlich die Postgebühren. Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der HNA angekündigt. Voraussetzung für ein ermäßigtes Studentenabonnement ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung von Vollzeit-Studierenden der Hochschulen Kassel, Marburg, Fulda, Gießen, Göttingen, Hannover, Paderborn und Erfurt, die in einer in sich geschlossenen Ausbildung zu einem anerkannten Beruf stehen, welcher in aller Regel dem Aufbau einer beruflichen Existenz dient.

4. Das Abonnement kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Frist läuft ab Zugang der Kündigungserklärung. Kündigungen sind schriftlich an den Verlag Dierichs GmbH & Co. KG, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel zu richten. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.

5. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

6. Mitteilungen des Bestellers, die das Abonnement betreffen (Umzüge, Änderungen der Bankverbindung usw.), müssen mindestens 3 Werktage vor der geplanten Änderung im Verlag Dierichs GmbH & Co. KG, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel eingegangen sein. Änderungen der Zahlungsart – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Erfüllung der bisherigen Zahlungsvereinbarungen möglich. Reisenachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten. Bei Reisenachsendungen ins Ausland fallen nur anteilige Gebühren an. Bei Bezugsunterbrechungen erfolgt eine anteilige Rückerstattung des monatlichen Abonnementsbetrages unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes ab dem vierten Tag der Unterbrechung. Guthaben und Belastungen, die sich aus Bezugsänderungen ergeben, werden bei Fälligkeit der nächsten Zahlung verrechnet.

7. Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag. Die Zustellung erfolgt frei Haus und in der Regel frühmorgens. Für eine Zustellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann der Verlag keine Gewähr übernehmen. Der Bezieher trägt dafür Sorge, dass eine geeignete Ablagestelle vorhanden ist (mit Namen versehener Briefkasten, Zeitungsbox o. Ä.). Mängel der Zustellung sind unverzüglich dem Verlag Dierichs anzuzeigen. Bei verspäteten Reklamationen sind rückwirkende Ansprüche des Beziehers ausgeschlossen. Für Nichtlieferungen oder verspätete Lieferungen, die ohne Verschulden des Verlag Dierichs oder infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrungen oder sonstigen Störungen eintreten, erfolgt keine Haftung.

8. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

9. Sitz des Verlag Dierichs GmbH & Co. KG ist Kassel. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.

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